|
|
|
| |
Vorbemerkung
Mehr als 25 Jahre arbeite ich als Privatdetektivin weit überwiegend für
Firmen im gesamten Bundesgebiet, wenn es um die Überprüfung
untreuer Mitarbeiter geht. Als Verdachtsmomente kommen u.a. vorgetäuschte
Arbeitsunfähigkeit in Verbindung mit Schwarzarbeit oder die Vermutung,
dass Außendienstmitarbeiter wie Vertreter, Servicetechniker
etc. die 20-Std.-Woche "erfunden" haben, in Frage. Weiterhin
arbeite ich viel für Versicherungsgesellschaften
wenn der Verdacht besteht, dass Anspruchsteller eine Erwerbs- oder
Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen und sich somit illegal
in den Genuss von Versicherungsleistungen bringen. Vielfach werde
ich auch von namhaften Rechtsanwaltskanzleien
beauftragt, die ihren Mandanten zu einem erfolgreichen Prozessverlauf
verhelfen wollen. Hierbei dreht es sich oft um die Problematik von
Unterhaltszahlungen, wenn geschiedene Ehepartner bereits wieder in
eheähnlichen Verhältnissen leben. Beispielsweise hat das
Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil (Aktenzeichen 11 WF 70/02)
nicht nur festgestellt, dass in einem solchen Fall der Unterhaltsanspruch
entfällt, sondern den betreffenden Ex-Ehepartner auch verurteilt,
die Detektivkosten zu übernehmen. Ebenso oft werde ich damit
beauftragt, die Wohnsitze und Arbeitsverhältnissen von Schuldnern
zu identifizieren und/oder pfändbare Habe zu ermitteln.
Natürlich bearbeite ich auch den privaten Bereich,
wenn Ehe- oder Lebenspartner z.B. die Sorge haben, von ihrer Frau/ihrem
Mann betrogen zu werden.
Eingespielte Observationsteams im Rhein-/Ruhrgebiet,
aber auch in fast allen sonstigen Großstädten der Bundesrepublik
sorgen dafür, dass die Beobachtungen professionell, diskret und
kompetent durchgeführt werden. Im Gegensatz zum üblichen
Procedere einiger Branchenkollegen nehme ich nicht einen Auftrag entgegen
und arbeite dann "still" vor mich hin, um irgendwann einen
einzigen Abschlußbericht zu erstellen. Vielmehr ist es bei mir
usus, stets Tagesberichte zu fertigen, die dem Mandanten
zeitnah, in der Regel am nächsten Werktag, übermittelt werden.
Der Auftraggeber ist so immer schnellstens detailliert über den
Erkenntnisstand informiert und kann - ggf. in Absprache mit seinem
Anwalt- entscheiden, ob weitere Einsätze folgen müssen oder
die Beweissituation bereits ausreicht.
Meine Stundenhonorare sind ungewöhnlich niedrig. Hinzu kommt,
dass ich auf branchenübliche Gepflogenheiten, wie z.B. die Berechnung
von Stundenpauschalen für den Einsatz der Einsatzfahrzeuge neben
dem anfallenden Kilometergeld verzichte.
Ein weiterer Faktor ist, dass ich über meine Stützpunkte
in den meisten deutschen Großstädten auch immer ortsnah
und damit schnell sowie kostengünstig tätig werden kann.
|
|
| |
|
|
 |
Vorgetäuschte
Arbeitsunfähigkeit bei gleichzeitiger Schwarzarbeit |
|
| |
Eine
norddeutsche Spedition hatte die Befürchtung, dass einer ihrer
LKW-Fahrer, gelernter Elektriker, seine regelmäßigen Arbeitsunfähigkeiten
nur vortäuscht, um während dieser "Freizeit" seine
Kasse durch Schwarzarbeit aufzufüllen. Meine Hamburger Sachbearbeiter
machten sich an die Observation des Mannes und stellten bereits am
1. Tag fest, dass dieser Elektroinstallationsarbeiten in einem Neubau
vornahm. Die Konsequenz des Arbeitgebers war nicht nur die fristlose
Kündigung seines Arbeitnehmers. Vielmehr wurde dieser auch noch
erfolgreich für die Kosten meiner Inanspruchnahme schadenersatzpflichtig
gemacht. Das Bundesarbeitsgericht als höchste deutsche Instanz
hat nämlich in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 8 AZR 5/97 rechtskräftig
entschieden, dass in einem solchen Fall nicht nur ohne "wenn
& aber" die fristlose Kündigung rechtens ist, sondern
der Arbeitnehmer auch noch die Detektivkosten erstatten muss. Fragen
Sie hierzu im Bedarfsfalle Ihren Arbeitsrechtler, der Sie über
nähere Details informieren wird. Interessant an diesem Urteil
ist außerdem, dass das BAG bereits im Jahre 1990 einen Tagesstundensatz
für Detektivleistungen in Höhe von DM 85,00 ( 43,- EUR)
als "angemessen" erklärt hat, so dass meine aktuellen
Honorare mehr als moderat sein dürften. Bitte fordern Sie Ihr
persönliches Angebot an! |
|
|
|
|
 |
Fauler
Außendienstmitarbeiter |
|
|
|
Ein
Kosmetikunternehmen in Süddeutschland beklagte sich über
die mangel-
haften Umsätze eines Außendienstmitarbeiters. Man vermutete,
dass dieser möglicherweise die "20-Std.-Woche" eingeführt
hat. Meine Münchener Sachbearbeiter übernahmen den Fall.
Es war frappierend: Der Mann, ausgestattet mit einem "köstlichen"
Festgehalt und komfortablen Firmenwagen, bevorzugte es, im Hochsommer
zunächst einmal in aller Ruhe bis morgens um 10.ooh auf seiner
Terrasse zu frühstücken. Anschließend fuhr er ziellos
mit hoher Geschwindigkeit über die umliegenden Autobahnen, um
offensichtlich den Kilometerstand hochzuschrauben. Im Zuge dieser
Rundfahrt besuchte er tatsächlich doch ganze 2 Parfümerien,
bevor er nach Hause zurückkehrte, sich umzog und sich anschließend
auf einem Tennisplatz trotz großer Hitze vergnügte. Die
Folge war auch hier die fristlose Kündigung, da der Außendienstler
in seinem Reisebericht für den fraglichen Tag wahrheitswidrig
angegeben hatte, sage und schreibe 15 Kunden besucht zu haben. |
|
|
|
|
 |
Nachvertragliches
Wettbewerbsverbot |
|
|
|
Der
Geschäftsführer einer schwäbischen Kapitalgesellschaft
war fristgerecht ausgeschieden und unterlag daraufhin -selbstverständlich
gegen gute Bezahlung- einem 24-monatigen Wettbewerbsverbot. Die neuen
Geschäftsführer hatten gleichwohl die Befürchtung,
dass ihr ausgeschiedener Kollege unmittelbar versucht, ein eigenes
Konkurrenzunternehmen aufzubauen bzw. sich bei einer bestehenden Gesellschaft
zu engagieren. Auch hier führten die Observationen meiner Stuttgarter
Sachbearbeiter zum Erfolg: Der Gegner wurde dabei beobachtet, dass
er Lieferanten, aber auch potentielle Kunden aufsuchte. Nachfolgende
Recherchen unter passender Legende führten zu dem Ergebnis, dass
er als "Bevollmächtigter" eines Unternehmens auftrat,
dessen Inhaber sein Sohn war. Dieser studierte jedoch an einer etwa
500 Kilometer entfernten Universität BWL und hatte ganz sicher
nicht das Fachwissen, die Geschäfte seines Vaters auch nur im
Mindesten zu beeinflussen, geschweige denn zu lenken. |
|
|
|
|
 |
Versicherungsbetrug |
|
|
|
Einem
Schadenssachbearbeiter fiel zufällig auf, dass das per FAX eingegangene
Schreiben eines Anspruchstellers in der Kopfzeile eine Absenderkennung
mit spanischer Vorwahl aufwies. Der AS war nach einem Verkehrsunfall
angeblich erwerbsunfähig und konnte sich nur an Krücken
fortbewegen. Meine Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass der
Mann in Javea an der Costa Blanca ein kleines Feriendomizil besaß.
Dort anschließend durchgeführte Observationen mit Videodokumentationen
belegten, dass alles ein Schwindel war. Der Mann konnte problemlos
Rasen mähen, am Strand Ball spielen und erfreute sich Dank der
regelmäßigen Zahlungen der Versicherungsgesellschaft eines
sehr angenehmen Lebens. |
|
|
|
|
 |
Suche
nach Personen oder Schuldnern |
|
|
|
Ein
älterer Herr, Jahrgang etwa 1930, war verwitwet, träumte
aber immer noch von einer alten Schulfreundin. Er beauftragte mich,
diese zu finden, ihren aktuellen Wohnsitz und ihre Lebensumstände
festzustellen. Die Recherchen dauerten zwar einige Wochen, konnten
von mir jedoch zu einem außerordentlich günstigen Pauschalhonorar
abgeschlossen werden. Der Auftraggeber war überglücklich,
ob es ein Happy End gegeben hat, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Bei derartigen Ermittlungen ist es übrigens vollkommen egal,
ob die gesuchte Person in Hamburg, Berlin oder München vermutet
wird. Aufgrund mir zur Verfügung stehender vertraulicher Quellen
ist es mir möglich, derartige Ermittlungen von meinem Hagener
Schreibtisch aus kostengünstig, oft auch überraschend schnell,
zu erledigen. Gleiches gilt natürlich auch für gesuchte
Schuldner, Feststellung von Arbeitgebern etc. |
|
|
|
|
 |
Untreue
Ehe-/Lebenspartner |
|
|
|
Man
mag ja meinen, dass derartige Dinge profan sind. Der/die Betroffene,
der/die vermutet, dass er/sie betrogen wird, steht jedoch enorme Ängste
durch und bedarf der Hilfe, also der professionellen Aufklärung.
Ein angeblich solider Finanzbeamter
erklärte seiner Ehefrau über Jahre, dass er regelmäßig
nach Dienstschluss lange Spaziergänge unternimmt, "um den
Kopf frei zu bekommen". Eine einzelne Beobachtung des Mannes
nach Feierabend ergab jedoch, dass es sich mitnichten um "Spaziergänge"
handelte. Vielmehr packte sich der Mann eine Kollegin ins Auto und
fuhr in ein nahe gelegenes Waldstück. Weitere Details sollen
hier nicht ausgeplaudert werden. Tatsache ist, dass der treusorgende
Ehemann anschließend nicht nur den Kopf frei hatte. |
|
|
|
|
 |
Technischer
(Video-)Einsatz |
|
|
|
Eine
Düsseldorfer Bäckerei-Kette hatte den Verdacht, dass die
Verkäuferin in einer Filiale einen Teil der Tageseinnahmen in
die eigene Tasche steckt. Meine Techniker brachten über der Ladentheke
2 verdeckte Kameras an, die einerseits die Ware auf dem Tresen filmten,
andererseits den in die Kasse eingetippten Betrag ins Bild einblendeten.
Binnen weniger Tage stellte sich heraus, dass die verdächtigte
Verkäuferin nach dem Motto "die Guten ins Töpfchen,
die Schlechten ins Kröpfchen" handelte. Die fristlose Kündigung
war die unausweichliche Konsequenz. Zur Problematik verdeckter Videoüberwachungen
sollten Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt beraten lassen, dem u.a. sicherlich
das Urteil vom 27.03.03 des Bundesarbeitsgerichtes mit dem Aktenzeichen
2 AZR 51/02 bekannt ist. Das BAG erklärt hierin derartige Maßnahmen
ausdrücklich für rechtens. |
|
|
|
|
|
|
|
|