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Detektei RITA SCHOLZ
Privatdetektivin seit 1983 ® e.K.
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D-58095 Hagen
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Mein Büro ist an Werktagen (montags bis freitags) mindestens von 8.ooh - 17.ooh besetzt. Wenn Sie mich dringend erreichen wollen, sollten Sie es aber auch außerhalb dieser Zeiten versuchen. Einerseits wird in meinem Job viel zu unorthodoxen Zeiten gearbeitet, andererseits ist auch mein Bereitschaftsdienst oft verfügbar.
Wirtschaftsdetektei
• Überprüfung krankfeiernder Mitarbeiter
• Beobachtung von Außendienstlern
• Überführung von Schwarzarbeitern
• Aufklärung von Unterschlagung
• u.v.m.
Privatdetektei
• Unterhaltsangelegenheiten
• Beobachtung von Ehepartnern
• Sorgerechtsfälle
• u.v.m.
Mitglied im BID - Bund Internationaler Detektive e. V., angeschlossen der IKD - Internationale Kommission der Detektivverbände

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Über mich
• 1 Chefin
• 7 Fallbeispiele
• 3 Argumente
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1 Chefin
Darf ich mich vorstellen...
Mein Name ist Rita Scholz.
Als erfolgreiche Detektivin biete ich Ihnen mit meinem Team bundesweit das gesamte Dienstleistungsspektrum meines Berufes. Meine Auftraggeber sind Unternehmen, Anwälte und Privatpersonen, die mit den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen an mich herantreten.
Unter den 7 Fallbeispielen finden Sie eine kleine Auswahl aus dem Archiv. >>
Mehr als 25 Jahre arbeite ich als Privatdetektivin weit überwiegend für Firmen im gesamten Bundesgebiet, wenn es um die Überprüfung untreuer Mitarbeiter geht. Als Verdachtsmomente kommen u.a. vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit in Verbindung mit Schwarzarbeit oder die Vermutung, dass Außendienstmitarbeiter wie Vertreter, Servicetechniker etc. die 20-Std.-Woche "erfunden" haben, in Frage. Weiterhin arbeite ich viel für Versicherungsgesellschaften wenn der Verdacht besteht, dass Anspruchsteller eine Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen und sich somit illegal in den Genuss von Versicherungsleistungen bringen. Vielfach werde ich auch von namhaften Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die ihren Mandanten zu einem erfolgreichen Prozessverlauf verhelfen wollen. Hierbei dreht es sich oft um die Problematik von Unterhaltszahlungen, wenn geschiedene Ehepartner bereits wieder in eheähnlichen Verhältnissen leben. Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil (Aktenzeichen 11 WF 70/02) nicht nur festgestellt, dass in einem solchen Fall der Unterhaltsanspruch entfällt, sondern den betreffenden Ex-Ehepartner auch verurteilt, die Detektivkosten zu übernehmen. Ebenso oft werde ich damit beauftragt, die Wohnsitze und Arbeitsverhältnissen von Schuldnern zu identifizieren und/oder pfändbare Habe zu ermitteln.
Natürlich bearbeite ich auch den privaten Bereich, wenn Ehe- oder Lebenspartner z.B. die Sorge haben, von ihrer Frau/ihrem Mann betrogen zu werden.
Eingespielte Observationsteams im Rhein-/Ruhrgebiet, aber auch in fast allen sonstigen Großstädten der Bundesrepublik sorgen dafür, dass die Beobachtungen professionell, diskret und kompetent durchgeführt werden. Im Gegensatz zum üblichen Procedere einiger Branchenkollegen nehme ich nicht einen Auftrag entgegen und arbeite dann "still" vor mich hin, um irgendwann einen einzigen Abschlußbericht zu erstellen. Vielmehr ist es bei mir usus, stets Tagesberichte zu fertigen, die dem Mandanten zeitnah, in der Regel am nächsten Werktag, übermittelt werden. Der Auftraggeber ist so immer schnellstens detailliert über den Erkenntnisstand informiert und kann - ggf. in Absprache mit seinem Anwalt- entscheiden, ob weitere Einsätze folgen müssen oder die Beweissituation bereits ausreicht.
Meine Stundenhonorare sind ungewöhnlich niedrig. Hinzu kommt, dass ich auf branchenübliche Gepflogenheiten, wie z.B. die Berechnung von Stundenpauschalen für den Einsatz der Einsatzfahrzeuge neben dem anfallenden Kilometergeld verzichte.
Ein weiterer Faktor ist, dass ich über meine Stützpunkte in den meisten deutschen Großstädten auch immer ortsnah und damit schnell sowie kostengünstig tätig werden kann.
(1) Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit bei gleichzeitiger Schwarzarbeit
Eine norddeutsche Spedition hatte die Befürchtung, dass einer ihrer LKW-Fahrer, gelernter Elektriker, seine regelmäßigen Arbeitsunfähigkeiten nur vortäuscht, um während dieser "Freizeit" seine Kasse durch Schwarzarbeit aufzufüllen. Meine Hamburger Sachbearbeiter machten sich an die Observation des Mannes und stellten bereits am 1. Tag fest, dass dieser Elektroinstallationsarbeiten in einem Neubau vornahm. Die Konsequenz des Arbeitgebers war nicht nur die fristlose Kündigung seines Arbeitnehmers. Vielmehr wurde dieser auch noch erfolgreich für die Kosten meiner Inanspruchnahme schadenersatzpflichtig gemacht. Das Bundesarbeitsgericht als höchste deutsche Instanz hat nämlich in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 8 AZR 5/97 rechtskräftig entschieden, dass in einem solchen Fall nicht nur ohne "wenn & aber" die fristlose Kündigung rechtens ist, sondern der Arbeitnehmer auch noch die Detektivkosten erstatten muss. Fragen Sie hierzu im Bedarfsfalle Ihren Arbeitsrechtler, der Sie über nähere Details informieren wird. Interessant an diesem Urteil ist außerdem, dass das BAG bereits im Jahre 1990 einen Tagesstundensatz für Detektivleistungen in Höhe von DM 85,00 ( 43,- EUR) als "angemessen" erklärt hat, so dass meine aktuellen Honorare mehr als moderat sein dürften. Bitte fordern Sie Ihr persönliches Angebot an!
(2) Fauler Außendienstmitarbeiter
Ein Kosmetikunternehmen in Süddeutschland beklagte sich über die mangelhaften Umsätze eines Außendienstmitarbeiters. Man vermutete, dass dieser möglicherweise die "20-Std.-Woche" eingeführt hat. Meine Münchener Sachbearbeiter übernahmen den Fall. Es war frappierend: Der Mann, ausgestattet mit einem "köstlichen" Festgehalt und komfortablen Firmenwagen, bevorzugte es, im Hochsommer zunächst einmal in aller Ruhe bis morgens um 10.ooh auf seiner Terrasse zu frühstücken. Anschließend fuhr er ziellos mit hoher Geschwindigkeit über die umliegenden Autobahnen, um offensichtlich den Kilometerstand hochzuschrauben. Im Zuge dieser Rundfahrt besuchte er tatsächlich doch ganze 2 Parfümerien, bevor er nach Hause zurückkehrte, sich umzog und sich anschließend auf einem Tennisplatz trotz großer Hitze vergnügte. Die Folge war auch hier die fristlose Kündigung, da der Außendienstler in seinem Reisebericht für den fraglichen Tag wahrheitswidrig angegeben hatte, sage und schreibe 15 Kunden besucht zu haben.
(3) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Der Geschäftsführer einer schwäbischen Kapitalgesellschaft war fristgerecht ausgeschieden und unterlag daraufhin -selbstverständlich gegen gute Bezahlung- einem 24-monatigen Wettbewerbsverbot. Die neuen Geschäftsführer hatten gleichwohl die Befürchtung, dass ihr ausgeschiedener Kollege unmittelbar versucht, ein eigenes Konkurrenzunternehmen aufzubauen bzw. sich bei einer bestehenden Gesellschaft zu engagieren. Auch hier führten die Observationen meiner Stuttgarter Sachbearbeiter zum Erfolg: Der Gegner wurde dabei beobachtet, dass er Lieferanten, aber auch potentielle Kunden aufsuchte. Nachfolgende Recherchen unter passender Legende führten zu dem Ergebnis, dass er als "Bevollmächtigter" eines Unternehmens auftrat, dessen Inhaber sein Sohn war. Dieser studierte jedoch an einer etwa 500 Kilometer entfernten Universität BWL und hatte ganz sicher nicht das Fachwissen, die Geschäfte seines Vaters auch nur im Mindesten zu beeinflussen, geschweige denn zu lenken.
(4) Versicherungsbetrug
Einem Schadenssachbearbeiter fiel zufällig auf, dass das per FAX eingegangene Schreiben eines Anspruchstellers in der Kopfzeile eine Absenderkennung mit spanischer Vorwahl aufwies. Der AS war nach einem Verkehrsunfall angeblich erwerbsunfähig und konnte sich nur an Krücken fortbewegen. Meine Recherchen führten zu dem Ergebnis, dass der Mann in Javea an der Costa Blanca ein kleines Feriendomizil besaß. Dort anschließend durchgeführte Observationen mit Videodokumentationen belegten, dass alles ein Schwindel war. Der Mann konnte problemlos Rasen mähen, am Strand Ball spielen und erfreute sich Dank der regelmäßigen Zahlungen der Versicherungsgesellschaft eines sehr angenehmen Lebens.
(5) Suche nach Personen oder Schuldnern
Ein älterer Herr, Jahrgang etwa 1930, war verwitwet, träumte aber immer noch von einer alten Schulfreundin. Er beauftragte mich, diese zu finden, ihren aktuellen Wohnsitz und ihre Lebensumstände festzustellen. Die Recherchen dauerten zwar einige Wochen, konnten von mir jedoch zu einem außerordentlich günstigen Pauschalhonorar abgeschlossen werden. Der Auftraggeber war überglücklich, ob es ein Happy End gegeben hat, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
Bei derartigen Ermittlungen ist es übrigens vollkommen egal, ob die gesuchte Person in Hamburg, Berlin oder München vermutet wird. Aufgrund mir zur Verfügung stehender vertraulicher Quellen ist es mir möglich, derartige Ermittlungen von meinem Hagener Schreibtisch aus kostengünstig, oft auch überraschend schnell, zu erledigen. Gleiches gilt natürlich auch für gesuchte Schuldner, Feststellung von Arbeitgebern etc.
(6) Untreue Ehe-/Lebenspartner
Man mag ja meinen, dass derartige Dinge profan sind. Der/die Betroffene, der/die vermutet, dass er/sie betrogen wird, steht jedoch enorme Ängste durch und bedarf der Hilfe, also der professionellen Aufklärung. Ein angeblich solider Finanzbeamter erklärte seiner Ehefrau über Jahre, dass er regelmäßig nach Dienstschluss lange Spaziergänge unternimmt, "um den Kopf frei zu bekommen". Eine einzelne Beobachtung des Mannes nach Feierabend ergab jedoch, dass es sich mitnichten um "Spaziergänge" handelte. Vielmehr packte sich der Mann eine Kollegin ins Auto und fuhr in ein nahe gelegenes Waldstück. Weitere Details sollen hier nicht ausgeplaudert werden. Tatsache ist, dass der treusorgende Ehemann anschließend nicht nur den Kopf frei hatte.
(7) Technischer (Video-)Einsatz
Eine Düsseldorfer Bäckerei-Kette hatte den Verdacht, dass die Verkäuferin in einer Filiale einen Teil der Tageseinnahmen in die eigene Tasche steckt. Meine Techniker brachten über der Ladentheke 2 verdeckte Kameras an, die einerseits die Ware auf dem Tresen filmten, andererseits den in die Kasse eingetippten Betrag ins Bild einblendeten. Binnen weniger Tage stellte sich heraus, dass die verdächtigte Verkäuferin nach dem Motto "die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen" handelte. Die fristlose Kündigung war die unausweichliche Konsequenz. Zur Problematik verdeckter Videoüberwachungen sollten Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt beraten lassen, dem u.a. sicherlich das Urteil vom 27.03.03 des Bundesarbeitsgerichtes mit dem Aktenzeichen 2 AZR 51/02 bekannt ist. Das BAG erklärt hierin derartige Maßnahmen ausdrücklich für rechtens.
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Partner
Falls besonders hochkarätige Probleme im Bereich der Betriebs- und Wirtschaftskriminalität gelöst werden müssen, empfehle ich ein Joint Venture, das ich mit einer der renommiertesten deutschen Wirtschaftsdetekteien, die mehr als 30 Jahre führend am Markt ist, eingegangen bin.
Weitere Details finden Sie unter www.ZED-KG.de/PDA.
Ich bin Gesellschafterin der GInG - Global Investigations Group Ltd., GB.
Meine "Partner" sind sind nicht zuletzt auch vierbeinig, nämlich Hunde, ohne die manche Observationsvorbereitungen und Ermittlungen nicht möglich wären oder zumindest unnötig erschwert würden. Als Rasse liegen mir Briards (Berger de Brie, französische Hirtenhunde) besonders am Herzen, so dass ich dem Hundefreund die Internetseite www.berger-de-brie.de empfehle.
Hausanschrift:
Detektei RITA SCHOLZ
Privatdetektivin seit 1983 ® (e.K.)
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Impressum
Firma:
RITA SCHOLZ - Privatdetektivin seit 1983 ® (e.K.)
Inhaberin: Rita Scholz
Firmensitz:
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D-58099 Hagen Handelsregister Hagen, HRA 3390
USt-IdNr. DE 125202276
Inhalte:
Fa. RITA SCHOLZ - Privatdetektivin seit 1983 ® (e.K.)
Konzept und Grafik: WHY GbR | www.whyex.com
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