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Detektei im Einsatz fuer Spedition

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit bei gleichzeitiger Schwarzarbeit

Eine norddeutsche Spedition hatte die Befürchtung, dass einer ihrer LKW-Fahrer, gelernter Elektriker, seine regelmäßigen Arbeitsunfähigkeiten nur vortäuscht, um während dieser „Freizeit“ seine Kasse durch Schwarzarbeit aufzufüllen.

Meine Hamburger Sachbearbeiter machten sich an die Observation des Mannes und stellten bereits am 1. Tag fest, dass dieser Elektroinstallationsarbeiten in einem Neubau vornahm.

Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Die Konsequenz des Arbeitgebers war nicht nur die fristlose Kündigung seines Arbeitnehmers. Vielmehr wurde dieser auch noch erfolgreich für die Kosten meiner Inanspruchnahme schadenersatzpflichtig gemacht.

Das Bundesarbeitsgericht als höchste deutsche Instanz hat nämlich in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 8 AZR 5/97 rechtskräftig entschieden, dass in einem solchen Fall nicht nur ohne „wenn & aber“ die fristlose Kündigung rechtens ist, sondern der Arbeitnehmer auch noch die Detektivkosten erstatten muss.

Fragen Sie hierzu im Bedarfsfalle Ihren Arbeitsrechtler, der Sie über nähere Details informieren wird. Interessant an diesem Urteil ist außerdem, dass das BAG bereits im Jahre 1990 einen Tagesstundensatz für Detektivleistungen in Höhe von DM 85,00 (43,- EUR) als „angemessen“ erklärt hat, so dass meine aktuellen Honorare mehr als moderat sein dürften.

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